Wie gross ist deine Vorsorgelücke?
Die ersten beiden Säulen sollen zusammen rund 60 Prozent deines früheren Einkommens abdecken. Was danach zum gewohnten Leben fehlt, ist deine Vorsorgelücke. Rechne sie in einer Minute aus – deine Angaben bleiben in deinem Browser.
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Drei Säulen, ein Leistungsziel
Das Schweizer Vorsorgesystem steht auf drei Säulen: Die AHV sichert die Existenz, die Pensionskasse soll den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung weitgehend halten, die dritte Säule ergänzt freiwillig. Zusammen sollen die ersten beiden Säulen rund 60 Prozent des vor der Pensionierung erzielten Einkommens abdecken.1
1. Säule: AHV
Die AHV ist obligatorisch und wird im Umlageverfahren finanziert. Ihre Leistung ist nach oben begrenzt: Die maximale einfache Altersrente beträgt CHF 2'520 pro Monat oder CHF 30'240 pro Jahr, die minimale CHF 1'260 pro Monat. Bei Ehepaaren sind die beiden Einzelrenten zusammen auf CHF 3'780 pro Monat plafoniert.2 Ab Dezember 2026 kommt die 13. AHV-Rente dazu; der Jahreshöchstbetrag steigt damit auf CHF 32'760.3
2. Säule: Pensionskasse
Die berufliche Vorsorge versichert nicht den ganzen Lohn, sondern einen Ausschnitt davon. Obligatorisch ist sie ab einem Jahreslohn von CHF 22'680; vom Lohn wird der Koordinationsabzug von CHF 26'460 abgezogen, und erfasst wird er nur bis zur oberen Limite von CHF 90'720. Der Mindestzinssatz auf dem obligatorischen Altersguthaben liegt bei 1.25 Prozent, der Mindestumwandlungssatz bei 6.8 Prozent – letzterer allerdings nur im Obligatorium: Umhüllende Kassen wenden auf dem Gesamtguthaben tiefere Sätze an.4
3. Säule: private Vorsorge
Die dritte Säule ist freiwillig. Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ist an den Vorsorgezweck gebunden und dafür abziehbar: 2026 sind es CHF 7'258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse und 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis höchstens CHF 36'288 für alle ohne.5 Die freie Vorsorge (Säule 3b) kennt keine Beitragsgrenze, aber auch keinen Abzug. Mehr dazu auf Säule 3a und Säule 3b.
Leistungsziel der ersten beiden Säulen
rund CHF 54'000
Weil die obligatorische berufliche Vorsorge Einkommen bis rund CHF 90'000 erfasst, liegt das Leistungsziel von AHV und Pensionskasse zusammen bei maximal etwa CHF 54'000 pro Jahr – egal, wie viel darüber du verdienst.
Stand 2026, Fussnote 6. Der Betrag ist ein Ziel des Systems, keine Zusicherung für den Einzelfall.
Warum eine Lücke entsteht
Die AHV hat eine Obergrenze
Egal wie viel du verdienst: Mehr als die maximale einfache Altersrente von CHF 2'520 pro Monat zahlt die AHV nicht aus.2Wer heute deutlich mehr verdient, hat damit die grössere prozentuale Lücke.
Die Pensionskasse versichert nur einen Ausschnitt
Der Koordinationsabzug und die obere Limite schneiden beide Enden weg: Vom Lohn bleibt im Obligatorium höchstens ein koordinierter Jahreslohn von CHF 64'260 übrig.4 Was du über CHF 90'720 verdienst, ist im Obligatorium nicht versichert – ob deine Kasse überobligatorisch mehr abdeckt, steht in deinem Vorsorgeausweis.
Lücken in der Erwerbsbiografie
Teilzeitarbeit, Auslandaufenthalte, Betreuungspausen und Arbeitslosigkeit senken sowohl die AHV-Beitragsjahre als auch das Guthaben in der Pensionskasse. Beides wirkt direkt auf die spätere Rente.
So rechnen wir
Der Rechner oben macht ein bewusst einfaches Modell sichtbar. Alle Annahmen stehen hier, damit du das Ergebnis einordnen kannst.
- Zielrente: 80 Prozent deines Bruttolohns. Das ist eine verbreitete Faustregel aus der Vorsorgeberatung, kein amtlicher Wert.7
- AHV: die maximale einfache Altersrente von CHF 30'240 pro Jahr.2 Mehr ist nicht möglich, weniger je nach Beitragsjahren und Einkommen sehr wohl – dein Ergebnis ist insofern die günstigere Variante.
- Pensionskasse: die Altersrente aus deinem Vorsorgeausweis. Ohne Angabe rechnen wir nur mit der AHV.
- Lücke: Zielrente minus AHV minus PK-Rente, nie kleiner als null. Der Monatswert ist der Jahreswert geteilt durch zwölf.
- Verbleibende Zeit: bis zum Referenzalter 65. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 gilt eine Übergangsregelung.8
Nicht enthalten sind Teuerung, Kapitalbezüge, Steuern im Rentenalter, Vermögen ausserhalb der Vorsorge und die Erträge, die dein 3a-Guthaben bis zur Pensionierung noch erwirtschaftet.
Wo du deine Zahlen findest
Die voraussichtliche Altersrente deiner Pensionskasse steht im Vorsorgeausweis, den du einmal jährlich erhältst. Deine AHV-Beitragsjahre und fehlende Jahre siehst du im Kontoauszug, den du bei deiner Ausgleichskasse bestellen kannst – die Adressen und das Formular stehen auf ahv-iv.ch.
Wie du die Lücke schliesst
Es gibt mehrere Wege, und sie schliessen sich nicht aus. Welcher bei dir zuerst greift, hängt von Einkommen, Alter, Steuersituation und davon ab, wie flexibel dein Geld bleiben soll.
- Säule 3a ausschöpfen: 2026 bis zu CHF 7'258 mit Pensionskasse, sonst 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis CHF 36'288 – vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.5 Wie viel das bei dir ausmacht, zeigt der Steuerrechner.
- Nachträglicher Einkauf in die 3a: seit 2025 möglich, für Beitragslücken ab 2025, erstmals im Steuerjahr 2026 rückwirkend für 2025 und höchstens CHF 7'258 pro Einkaufsjahr zusätzlich zum ordentlichen Beitrag.9 Details auf Nachkauf.
- Einkauf in die Pensionskasse: erhöht das Altersguthaben und damit die spätere Rente; ob und wie viel möglich ist, weist deine Kasse im Vorsorgeausweis aus.
- Freie Vorsorge (Säule 3b): ohne Beitragsgrenze und jederzeit verfügbar, dafür ohne Abzug vom steuerbaren Einkommen.
- Wohneigentum: im Alter entfällt der Mietzins, dafür bindet die Immobilie Kapital. Das ist eine eigene Rechnung, keine Ergänzung nebenbei.
Welche Reihenfolge bei dir zählt, steht in keiner Liste.
Jetzt anfragenHäufige Fragen zur Vorsorgelücke
Ab wann sollte ich mich damit befassen?
Je früher du anfängst, desto länger arbeitet dein Geld für dich – Zinseszins braucht vor allem Zeit. Einen fixen Zeitpunkt gibt es nicht. Ein guter Moment ist der, in dem du deinen Vorsorgeausweis das erste Mal wirklich liest.
Woher bekomme ich meine PK-Rente?
Aus dem Vorsorgeausweis deiner Pensionskasse. Er weist die voraussichtliche Altersrente bei Pensionierung aus, meist zusammen mit dem angesparten Altersguthaben. Deine AHV-Beitragsjahre siehst du im Kontoauszug deiner Ausgleichskasse.
Warum rechnet ihr mit 80 Prozent?
Weil das die verbreitete Faustregel der Vorsorgeberatung ist. Ein amtlicher Wert ist sie nicht. Amtlich belegt ist etwas anderes: AHV und obligatorische berufliche Vorsorge sollen zusammen rund 60 Prozent des vor der Pensionierung erzielten Einkommens abdecken. Alles darüber baust du selbst auf.
Reicht die Säule 3a, um die Lücke zu schliessen?
Das hängt von der Grösse der Lücke ab. Für Erwerbstätige mit Pensionskasse sind 7'258 Franken pro Jahr das Maximum; ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis höchstens 36'288 Franken. Weitere Wege sind ein Einkauf in die Pensionskasse, der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a und die freie Vorsorge.
Quellen und Hinweise
- AHV und obligatorische berufliche Vorsorge sollen zusammen rund 60 Prozent des vor der Pensionierung erzielten Einkommens abdecken. Stand 2026, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen. Quelle öffnen
- Maximale einfache AHV-Altersrente bei vollständiger Beitragsdauer: 2'520 Franken pro Monat oder 30'240 Franken pro Jahr; die minimale einfache Altersrente beträgt 1'260 Franken pro Monat. Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars ist auf 150 Prozent der Maximalrente begrenzt, also 3'780 Franken pro Monat. Die AHV-Renten wurden auf den 1. Januar 2026 nicht angepasst. Stand 2026, Quelle: Merkblatt 3.01 der Informationsstelle AHV/IV. Quelle öffnen
- Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Der Höchstbetrag der jährlichen AHV-Rente beträgt inklusive 13. Rente 32'760 Franken. Stand 2026, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen. Quelle öffnen
- Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge, Stand 2026: Eintrittsschwelle 22'680 Franken, Koordinationsabzug 26'460 Franken, obere Limite 90'720 Franken, maximaler koordinierter Jahreslohn 64'260 Franken, Mindestzinssatz 1.25 Prozent. Der Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent gilt nach Artikel 14 Absatz 2 BVG nur für das Obligatorium; überobligatorische Guthaben können tiefer umgewandelt werden. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 167. Quelle öffnen
- Säule 3a 2026: 7'258 Franken für Erwerbstätige, die einer Vorsorgeeinrichtung angehören; ohne Vorsorgeeinrichtung 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36'288 Franken, erreicht ab einem Erwerbseinkommen von 181'440 Franken. Grundlage: Artikel 7 Absatz 1 BVV 3, Stand 2026, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen. Quelle öffnen
- Weil die obligatorische berufliche Vorsorge Einkommen bis rund 90'000 Franken erfasst, liegt das Leistungsziel der beiden obligatorischen Versicherungen bei maximal etwa 54'000 Franken pro Jahr. Stand 2026, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen. Quelle öffnen
- In der Vorsorgeberatung wird häufig mit rund 80 Prozent des letzten Einkommens gerechnet. Das ist eine verbreitete Faustregel und kein amtlicher Wert.
- Das Referenzalter beträgt 65 Jahre. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 gilt eine Übergangsregelung mit schrittweise steigendem Referenzalter, ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 65. Stand 2026, Quelle: Merkblatt 3.01 der Informationsstelle AHV/IV. Quelle öffnen
- Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a sind seit dem 1. Januar 2025 möglich. Ausgeglichen werden können nur Beitragslücken, die ab 2025 entstanden sind; ein Einkauf ist erstmals im Steuerjahr 2026 rückwirkend für 2025 möglich. Pro Einkaufsjahr höchstens der kleine Beitrag, für 2026 also 7'258 Franken, zusätzlich zum vollen ordentlichen Jahresbeitrag. Grundlage: Artikel 7a BVV 3, Stand 2026. Quelle öffnen
- Alle Angaben entsprechen dem Stand 2026. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.
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