So viel bringt dir der 3a-Abzug – als Bandbreite.
Jeder einbezahlte Franken senkt dein steuerbares Einkommen, bis zum Höchstbetrag. Gib Einkommen und Pensionskasse ein: Du siehst deinen maximalen 3a-Beitrag für 2026 und die Bandbreite, in der deine Ersparnis liegt.
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Wie die Ersparnis entsteht
Der 3a-Beitrag wird von deinem steuerbaren Einkommen abgezogen. Das senkt die Steuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Wie viel das in Franken ausmacht, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab – dem Satz, der auf den letzten Franken deines Einkommens fällt.
Genau dieser Satz ist der Grund für die Bandbreite im Rechner: Eine offizielle, frei weiterverwendbare Tabelle mit Grenzsteuersätzen pro Kanton existiert nicht.3 Wir könnten 26 Sätze hinschreiben, aber es wären unsere eigenen. Also nennen wir die Annahme offen – 15 bis 30 Prozent – und verlinken für den exakten Wert den Rechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Was du 2026 einzahlen darfst
- Mit Pensionskasse: 7'258 Franken pro Jahr. Der Betrag ist für alle gleich, egal wie hoch das Einkommen ist.1
- Ohne Pensionskasse: 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36'288 Franken. Der Deckel ist zweistufig: Wer 100'000 Franken verdient, darf 20'000 Franken einzahlen – die 36'288 Franken werden erst ab einem Erwerbseinkommen von 181'440 Franken erreicht.2
Beiträge sind längstens bis fünf Jahre nach dem Referenzalter zulässig, solange du erwerbstätig bist. Sind beide Ehepartner erwerbstätig, zieht jede Person ihren Beitrag selbst ab.5
Beispiel aus dem offiziellen ESTV-Rechner
CHF 1'117
Ledig, keine Kinder, Stadt Zug, steuerbares Einkommen CHF 80'000, Steuerjahr 2025: Die Steuer sinkt von CHF 6'947 auf CHF 5'830, wenn CHF 7'258 in die Säule 3a fliessen.
Der effektive Grenzsteuersatz auf diesem Band beträgt 15.4 Prozent und liegt damit knapp über dem unteren Rand unserer Annahme. Berechnet mit dem offiziellen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Das Ergebnis ist eine Berechnung, keine Steuerveranlagung. Alle Angaben zum Beispielfall stehen in Fussnote 4.
Was der Rechner nicht kann
Die Schätzung kennt weder deine Berufskosten noch Kinder, Schuldzinsen oder weitere Abzüge, und sie unterscheidet nicht nach Gemeinde. Massgebend ist deine Veranlagung. Für eine genaue Berechnung nutzt du den Steuerrechner der ESTV.
Der Steuersatz ist nur ein Teil der Rechnung.
Jetzt anfragenHäufige Fragen zum Steuerrechner
Wie genau ist das Ergebnis?
Der maximale Beitrag ist exakt, er steht in der Verordnung. Die Ersparnis ist eine Schätzung mit einem angenommenen Grenzsteuersatz zwischen 15 und 30 Prozent. Deinen tatsächlichen Satz bestimmen Kanton, Gemeinde, Einkommen, Zivilstand und deine übrigen Abzüge. Den genauen Betrag rechnet der Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Warum zeigt der Rechner keine Zahl pro Kanton?
Weil es dafür keine amtliche Grundlage gibt. Eine offizielle, frei verwendbare Tabelle mit Grenzsteuersätzen pro Kanton existiert nach unserer Prüfung nicht. Wir könnten 26 Sätze setzen, aber sie wären unsere eigene Konstruktion. Deshalb nennen wir die Annahme offen und verlinken den offiziellen Rechner.
Lohnt sich die Säule 3a auch bei kleinem Einkommen?
Der Abzug wirkt bei jedem Einkommen, aber unterschiedlich stark: Je tiefer dein Grenzsteuersatz, desto kleiner der Effekt in Franken. Den Maximalbetrag musst du nicht einzahlen – jeder einbezahlte Franken ist im gleichen Steuerjahr abziehbar.
Können beide Ehepartner einzahlen?
Sind beide Ehegatten oder eingetragenen Partner erwerbstätig, kann jede Person den Abzug für sich beanspruchen. Grundlage ist Artikel 7 Absatz 2 BVV 3.
Bis wann darf ich einzahlen?
Beiträge sind längstens bis fünf Jahre nach dem Referenzalter zulässig, solange du erwerbstätig bist. In dem Jahr, in dem du die Erwerbstätigkeit beendest, kannst du den vollen Jahresbeitrag leisten.
Wie viel ist das pro Monat?
Teile das Jahresergebnis durch zwölf. Bist du quellenbesteuert, frag deine kantonale Steuerverwaltung, wie du den Abzug geltend machst – auf der Lohnabrechnung erscheint er nicht automatisch.
Quellen und Hinweise
- Kleiner Beitrag 2026: 7'258 Franken für Erwerbstätige, die einer Vorsorgeeinrichtung angehören. Maximalbetrag nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a BVV 3, entspricht 8 Prozent des oberen Grenzbetrags nach Artikel 8 Absatz 1 BVG. Stand 2026, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 167 vom 16. Dezember 2025. Quelle öffnen
- Grosser Beitrag 2026: höchstens 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 36'288 Franken. Der Höchstbetrag von 36'288 Franken wird erst ab einem Erwerbseinkommen von 181'440 Franken erreicht. Grundlage: Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b BVV 3, Stand 2026, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen. Quelle öffnen
- Vereinfachte Schätzung auf Basis eines pauschalen Grenzsteuersatzes. Massgebend ist der offizielle Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Stand 2026. Eine offizielle, frei weiterverwendbare Tabelle mit Grenzsteuersätzen pro Kanton existierte bei unserer Prüfung am 2. September 2026 nicht. Quelle öffnen
- Rechenbeispiel: berechnet mit dem offiziellen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2025, Stadt Zug, ledig, konfessionell, keine Kinder, steuerbares Einkommen 80'000 Franken. Das Ergebnis ist eine Berechnung, keine Steuerveranlagung. Quelle öffnen
- Beiträge sind längstens bis fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters zulässig, sofern eine Erwerbstätigkeit besteht. Im Jahr, in dem die Erwerbstätigkeit endet, kann der volle Beitrag geleistet werden. Sind beide Ehegatten oder eingetragenen Partner erwerbstätig, kann jede Person den Abzug für sich beanspruchen. Grundlage: Artikel 7 Absätze 2 bis 4 BVV 3, Stand 2026. Quelle öffnen
- Alle Angaben entsprechen dem Stand 2026. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.
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