Drei Wege in die Säule 3a.

Was du abziehen darfst, ist bei jedem Anbieter gleich. Unterschiedlich sind die Kosten, die Bindung, die Anlagemöglichkeiten und der Weg wieder hinaus. Diese Seite nennt keine Namen und kürt keinen Sieger.

Was der Anbieter ändert – und was nicht

Der Maximalbetrag, die Abzugsfähigkeit und die Bezugsregeln stehen im Gesetz und gelten bei jedem Anbieter gleich. 2026 sind es CHF 7'258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse1 und 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis höchstens CHF 36'288 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse.2 Auch der früheste ordentliche Bezug – fünf Jahre vor dem Referenzalter – hängt nicht vom Anbieter ab.3

Der Anbieter bestimmt fünf andere Dinge: wie die Kosten entstehen, wie stark du dich bindest, was du anlegen kannst, ob ein Risikoschutz eingebaut ist und wie du wieder herauskommst.

Die drei Kategorien

Bank

Das 3a-Konto oder -Depot läuft über die Vorsorgestiftung der Bank. Du zahlst ein, wann und wie viel du willst, bis zum gesetzlichen Maximum. Angelegt wird entweder als reines Zinskonto oder in Vorsorgefonds. Für ein reines Zinskonto verlangen manche Anbieter keine Gebühr; im Preisverzeichnis steht, was für dich gilt. Dafür wächst das Konto nur mit dem Zins, den die Stiftung gutschreibt. Wählst du Fonds, zahlst du deren laufende Kosten und je nach Anbieter eine Depotgebühr. Wer will, lässt sich in der Filiale beraten.

Versicherung

Die Versicherungslösung ist ein Vorsorgevertrag mit vereinbarter Prämie und fester Laufzeit. Ein Teil der Prämie geht in den Sparteil, ein Teil bezahlt den Risikoschutz – etwa die Weiterzahlung der Beiträge bei Erwerbsunfähigkeit oder ein Todesfallkapital. Dazu kommen Abschluss- und Verwaltungskosten, die über die Laufzeit verrechnet werden. Du kaufst damit nicht nur ein Sparvehikel, sondern auch eine Versicherung.

Fintech

Auch hier steht eine Vorsorgestiftung dahinter, der Zugang ist aber rein digital: eröffnen, Anlage wählen, wechseln – alles über App oder Web. Die Kosten stehen hier oft als ein einziger Satz auf dem Vermögen, inklusive der Fondskosten; was für dich gilt, steht im Preisverzeichnis des Anbieters. Dafür gibt es keinen Schalter und keine persönliche Beratung im Preis.

Zwei Bauarten, nicht drei: Bank- und Fintech-Lösungen sind Konto- oder Depotlösungen, die Versicherungslösung ist ein Vertrag. Die Tabelle beschreibt, sie bewertet nicht.

  • Einzahlung

    Konto oder DepotJahr für Jahr frei wählbar
    Versicherungspoliceim Vertrag vereinbarte Prämie
  • Laufzeit

    Konto oder Depotkeine feste Laufzeit
    Versicherungspoliceüber die Vertragsdauer vereinbart
  • Risikoschutz eingebaut

    Konto oder Depot
    Versicherungspoliceje nach Vertrag
  • Kostenausweis

    Konto oder DepotGebühr und Fondskosten getrennt ausgewiesen
    Versicherungspolicein Prämie und Vertragskosten enthalten
  • Anlageentscheid

    Konto oder Depotdu wählst Konto oder Wertschriftenanteil
    Versicherungspoliceim Vertrag festgelegt
  • Ausstieg

    Konto oder DepotÜbertrag auf eine andere Vorsorgeeinrichtung
    VersicherungspoliceAuflösung oder Beitragsfreistellung des Vertrags

Woraus die Kosten entstehen

Kosten in der Säule 3a entstehen an drei Stellen. Erstens am Gefäss: die Konto- oder Depotgebühr. Zweitens an der Anlage: die laufenden Kosten der Fonds, die du hältst, üblicherweise als Satz pro Jahr auf dem angelegten Vermögen ausgewiesen. Drittens am Vertrag: bei Versicherungslösungen die Abschluss- und Verwaltungskosten, die über die Laufzeit verrechnet werden.

Alle drei greifen auf dasselbe zu – auf das Vermögen, nicht auf die Einzahlung. Derselbe Prozentsatz kostet deshalb jedes Jahr mehr Franken, je grösser das Guthaben geworden ist. Genau darum fällt ein Kostenunterschied über eine lange Laufzeit stärker ins Gewicht, als er auf dem Papier aussieht.

Eine amtliche, laufend nachgeführte Übersicht der Anbieterkosten gibt es nicht. Deshalb steht auf dieser Seite keine Gebührentabelle: Massgebend sind das Preisverzeichnis und die Fondsunterlagen des Anbieters, beide mit Datum. Wer eine Zahl nennt, muss sagen, woher sie stammt und wann sie galt.

Wechseln und übertragen

Ein 3a-Guthaben bleibt gebunden, bis ein gesetzlicher Bezugsgrund vorliegt.3 Den Anbieter zu wechseln heisst deshalb nicht auszahlen, sondern übertragen: Das Guthaben geht von einer Vorsorgeeinrichtung zur nächsten, das alte Gefäss wird geschlossen. Was ein Übertrag kostet und wie lange er dauert, legt der Anbieter fest – frag danach, bevor du eröffnest, nicht erst beim Gehen.

Bei einer Versicherungslösung ist der Ausstieg anders gebaut. Der Vertrag wird aufgelöst oder beitragsfrei gestellt; massgebend ist dann der Rückkaufswert, und der muss der Summe der einbezahlten Prämien nicht entsprechen. Wie er sich über die Jahre entwickelt, steht als Tabelle in der Offerte – lies sie, bevor du unterschreibst.

Worauf du achten solltest

Sieben Fragen, die jedes Angebot beantworten können muss – egal, aus welcher Kategorie es kommt.

  • Steht der Gesamtkostensatz irgendwo als eine einzige Zahl, inklusive Fondskosten?
  • Was kostet das Gefäss, wenn du gar nichts anlegst?
  • Wie hoch darf der Wertschriftenanteil sein, und kannst du ihn später ändern?
  • Ist ein Risikoschutz eingebaut, und brauchst du ihn – oder ist er über Pensionskasse und Arbeitgeber schon gedeckt?
  • Was passiert, wenn du die Einzahlung ein Jahr aussetzt?
  • Wie läuft ein Übertrag zu einem anderen Anbieter, und was kostet er?
  • Wie wickelt der Anbieter einen nachträglichen Einkauf ab, und bescheinigt er ihn?

Der Anbieter ändert nichts am Steuerabzug

Wie viel du abziehen darfst, hängt an dir, nicht am Anbieter: mit Pensionskasse CHF 7'258 im Jahr 2026,1 ohne Pensionskasse 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis höchstens CHF 36'288.2

Der Abzug gilt pro Person. Sind beide Ehegatten oder eingetragenen Partner erwerbstätig, kann jede Person ihn für sich beanspruchen. Grundlage: Artikel 7 Absätze 1 und 2 BVV 3.

Kosten und Bindung unterscheiden sich deutlich.

Jetzt anfragen

Häufige Fragen zu den Anbietern

Ändert der Anbieter etwas am Maximalbetrag?

Nein. Der Höchstbetrag steht in der BVV 3 und gilt pro Person: 2026 sind es 7'258 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse und 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis höchstens 36'288 Franken für Erwerbstätige ohne Pensionskasse.

Warum steht hier keine Gebührentabelle?

Weil es dafür keine amtliche, laufend nachgeführte Quelle gibt. Auf dieser Seite steht nur, was belegbar ist. Die Kosten deines Anbieters findest du in seinem Preisverzeichnis und in den Fondsunterlagen, beides mit Datum.

Kann ich den Anbieter später wechseln?

Das Guthaben bleibt gebunden, bis ein gesetzlicher Bezugsgrund vorliegt. Ein Wechsel ist deshalb ein Übertrag von einer Vorsorgeeinrichtung zur nächsten und keine Auszahlung. Wie er abläuft und was er kostet, regelt der Anbieter.

Brauche ich den Risikoschutz einer Versicherungslösung?

Das hängt davon ab, was über die Pensionskasse, die Unfallversicherung und eine allfällige Krankentaggeldversicherung bereits gedeckt ist. Diese Frage gehört vor den Vertragsabschluss, nicht danach.

Spielt der Anbieter beim nachträglichen Einkauf eine Rolle?

Der Einkauf wird bei der Vorsorgeeinrichtung schriftlich beantragt, und sie bescheinigt ihn für die Steuererklärung. Kläre deshalb vor einem Wechsel, wie der Anbieter Einkäufe abwickelt.

Quellen und Hinweise

  1. Stand 2026. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 167 vom 16. Dezember 2025. Quelle öffnen
  2. Höchstens 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 36'288 Franken. Stand 2026, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen. Der Höchstbetrag von 36'288 Franken wird erst ab einem Erwerbseinkommen von 181'440 Franken erreicht. Grundlage: Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b BVV 3, Stand 2026. Quelle öffnen
  3. Ein ordentlicher Bezug ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters möglich. Grundlage: Artikel 3 Absatz 1 BVV 3, Stand 2026. Quelle öffnen
  4. Alle Angaben entsprechen dem Stand 2026. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.

Bereit? Dann stell deine Anfrage.

Deine Angaben werden sicher an unseren Versicherungspartner übermittelt.