Säule 3b: kein Deckel, kein Abzug.

Die Säule 3b ist kein Produkt, sondern der Sammelbegriff für alles, was du ausserhalb der Säule 3a für später zurücklegst. Kein Maximalbetrag nach der BVV 3, keine Zweckbindung, keine Bezugsfrist – dafür auch kein Abzug vom steuerbaren Einkommen.

Was die Säule 3b ist

Die Säule 3b ist die freie Vorsorge: alles, was du privat für später aufbaust, ohne dass es unter die anerkannten Vorsorgeformen der Säule 3a fällt. Ein Sparkonto gehört dazu, ein Wertschriftendepot, eine Lebensversicherung, eine Liegenschaft.

Frei heisst zweierlei. Erstens: Der Abzug vom steuerbaren Einkommen nach der BVV 3 gilt nur für die anerkannten Vorsorgeformen der Säule 3a – für die freie Vorsorge gibt es ihn nicht.3 Zweitens: Es gibt auch keine gesetzliche Bindung. Die Regeln, wann du an dein Geld kommst, stehen nicht in einer Verordnung, sondern in deinem Vertrag.

Beides zusammen macht die Säule 3b zum Gegenstück der Säule 3a, deren Guthaben bis fünf Jahre vor dem Referenzalter gebunden ist.5

Wann die Säule 3b zum Thema wird

Der Maximalbetrag der Säule 3a ist ausgeschöpft

Die Säule 3a ist der Höhe nach begrenzt: 2026 sind es CHF 7'258 für Personen mit Pensionskasse1 und 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288, für Personen ohne.2 Ist dieser Betrag einbezahlt, ist der Abzug ausgereizt. Alles Weitere führst du in der freien Vorsorge fort.

Du willst jederzeit an das Geld kommen

Ein 3a-Guthaben ist gebunden; ein Bezug ist erst fünf Jahre vor dem Referenzalter oder in den gesetzlich genannten Fällen möglich.5 Wenn du Kapital brauchst, über das du frei verfügen kannst – für eine Auszeit, einen Umbau, einen Notgroschen –, gehört es nicht in die Säule 3a.

Du willst Hinterbliebene absichern

Verträge, die den Todesfall oder die Erwerbsunfähigkeit abdecken, sind klassische Formen der freien Vorsorge. Sie lassen sich mit einem Sparteil kombinieren oder getrennt davon abschliessen.

Du darfst nicht in die Säule 3a einzahlen

Für die Säule 3a braucht es ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz.4 Wer keines hat, ist auf die freie Vorsorge angewiesen – sie steht allen offen.

Die drei Formen im Überblick

Die freie Vorsorge kennt kein festes Sortiment. In der Praxis laufen die Möglichkeiten aber auf drei Formen hinaus, die sich in Bindung, Kosten und Risikoschutz unterscheiden.

Bank-Sparlösung

Ein Konto, auf das du einzahlst und von dem du abhebst. Der Betrag steht jederzeit zur Verfügung, es gibt keine Vertragsdauer und keinen Risikoschutz. Verzinsung und Konditionen legt das Institut fest und ändert sie auch wieder.

Fondslösung

Ein Wertschriftendepot mit Fonds oder Einzelanlagen, oft als Sparplan mit festem Monatsbetrag. Der Wert schwankt mit den Märkten – nach oben wie nach unten – und du trägst dieses Risiko selbst. Kosten entstehen auf zwei Ebenen: im Fonds und beim Depot. Ein Risikoschutz ist nicht enthalten.

Versicherungslösung

Ein Vertrag mit einer Versicherung, in dem Prämie, Laufzeit und Leistungen festgeschrieben sind. Er kann reinen Risikoschutz enthalten, reines Sparen oder beides. Weil die Prämie vertraglich vereinbart ist, ist die Bindung höher als bei den anderen beiden Formen; wer vorzeitig aussteigt, erhält den im Vertrag festgelegten Rückkaufswert.

Innerhalb der Versicherungslösung sind drei Vertragsarten verbreitet:

  • Reine Risikoversicherung – deckt ein Risiko ab, etwa den Todesfall oder die Erwerbsunfähigkeit, und baut kein Guthaben auf. Tritt der Fall nicht ein, gibt es am Ende keine Auszahlung.
  • Gemischte Versicherung – verbindet Risikoschutz und Sparen in einem Vertrag. Ein Teil der Prämie bezahlt den Schutz, der Rest fliesst in den Sparteil.
  • Fondsgebundene Versicherung – der Sparteil wird in Fonds angelegt. Die Wertentwicklung trägt in der Regel die versicherte Person, nicht der Versicherer.

Welche Form zu dir passt, hängt davon ab, wie lange du das Geld entbehren kannst, wie viel Schwankung du aushältst und ob du neben dem Sparen einen Schutz brauchst.

Drei Formen, ein Budget.

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Steuern: was gesichert ist und was nicht

Gesichert ist die eine Seite: Der Abzug vom steuerbaren Einkommen nach der BVV 3 gilt für die anerkannten Vorsorgeformen der Säule 3a, nicht für die freie Vorsorge.3 Wer in der Säule 3b einzahlt, tut das aus bereits versteuertem Einkommen.

Alles Weitere ist kantonal. Wie Prämien, Erträge und Guthaben in deinem Kanton behandelt werden, richtet sich nach der gewählten Form und nach dem kantonalen Steuerrecht – eine einheitliche Bundesregel wie den Abzug nach der BVV 3 gibt es dafür nicht. Auf dieser Seite steht deshalb keine Prozentzahl dazu.

Vor dem Abschluss

Lass dir die steuerliche Behandlung für deinen Kanton und deine Vertragsform schriftlich bestätigen, bevor du unterschreibst. Verbindlich ist die Auskunft deiner kantonalen Steuerverwaltung, nicht die Verkaufsunterlage.

Was die freie Vorsorge kann – und wo sie an Grenzen stösst

Was sie kann

  • Kein Maximalbetrag nach der BVV 3
  • Kein gesetzliches Bezugsfenster, es gilt der Vertrag
  • Offen für alle, auch ohne AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen
  • Sparen und Risikoschutz frei kombinierbar oder frei trennbar

Wo sie an Grenzen stösst

  • Kein Abzug vom steuerbaren Einkommen nach der BVV 3
  • Keine gesetzliche Bindung, die das Guthaben vor dem eigenen Zugriff schützt
  • Kosten, Kündigungsregeln und Rückkaufswerte sind Vertragssache und unterscheiden sich stark
  • Die steuerliche Behandlung hängt von Form und Kanton ab und ist nicht einheitlich geregelt

Beide Listen sind Eigenschaften, keine Bewertung. Ob eine dieser Eigenschaften für dich ein Vorteil oder ein Nachteil ist, entscheidet deine Situation – die Unterschiede zur Säule 3a stehen auf der Seite Säule 3a und 3b erklärt.

Häufige Fragen zur Säule 3b

Brauche ich die Säule 3b, wenn ich schon eine 3a habe?

Das eine schliesst das andere nicht aus. Die Säule 3a ist der Höhe nach begrenzt: 2026 sind es CHF 7'258 für Personen mit Pensionskasse (Stand 2026, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen). Wer darüber hinaus etwas zurücklegen will, tut das ausserhalb der Säule 3a – ob das nötig ist, hängt von deinen Zielen ab.

Was unterscheidet eine Risikoversicherung von einer gemischten Versicherung?

Eine Risikoversicherung deckt nur ein Risiko ab, etwa den Todesfall, und baut kein Guthaben auf: Tritt der Fall nicht ein, gibt es am Ende der Laufzeit keine Auszahlung. Eine gemischte Versicherung verbindet Risikoschutz und Sparen in einem Vertrag; ein Teil der Prämie bezahlt den Schutz, der Rest fliesst in den Sparteil.

Kann ich Geld aus der freien Vorsorge in die Säule 3a verschieben?

Der Maximalbetrag begrenzt, wie viel pro Jahr in die Säule 3a fliessen darf – egal, woher das Geld stammt. Ein bestehendes 3b-Guthaben lässt sich deshalb nicht auf einmal in die Säule 3a umbuchen. Du kannst aber entscheiden, wohin künftige Einzahlungen gehen.

Wer darf in die Säule 3b einzahlen?

Alle. Anders als bei der Säule 3a hängt die freie Vorsorge nicht an einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen. Auch Studierende, Nichterwerbstätige und Personen, die nur Vermögensertrag erzielen, können sie nutzen.

Quellen und Hinweise

  1. Maximalbetrag der Säule 3a 2026 für Personen, die einer Vorsorgeeinrichtung angehören: 7'258 Franken. Stand 2026, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 167 vom 16. Dezember 2025. Quelle öffnen
  2. Ohne Vorsorgeeinrichtung: höchstens 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 36'288 Franken. Der Höchstbetrag wird erst ab einem Erwerbseinkommen von 181'440 Franken erreicht. Grundlage: Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b BVV 3, Stand 2026. Quelle öffnen
  3. Der Abzug vom steuerbaren Einkommen gilt für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen, also für die Säule 3a. Grundlage: Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3), Artikel 7. Stand 2026. Quelle öffnen
  4. Beitragsberechtigt für die Säule 3a ist, wer in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Grundlage: Artikel 7 Absatz 1 BVV 3, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, Stand 2026. Quelle öffnen
  5. Ein ordentlicher Bezug der Säule 3a ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters möglich; vorher ist ein Bezug nur in den in der Verordnung genannten Fällen zulässig. Grundlage: Artikel 3 BVV 3, Stand 2026. Quelle öffnen
  6. Alle Angaben entsprechen dem Stand 2026. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.

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